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Zugewinn,Ausgleich,Schenkung

Unser Mandant (M) würde mittelfristig gerne etwas Vermögen auf seine Frau übertragen, Größenordnung ca. 1,5 Millionen €. Bekannt ist, dass hier ein Freibetrag von 500.000 € alle zehn Jahre zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite würde im Erbfall doch der Betrag nicht der Schenkungsteuer unterworfen, der im Rahmen eines Zugewinnausgleichs hätte gezahlt werden müssen. Der einseitige Vermögenszuwachs auf Seiten unseres Mandanten (M) würde also im Falle seines Todes zumindest hälftig vererbt werden können, ohne Erbschaftsteuer auszulösen. Ist ein ähnlicher Vorgang auch zu Lebzeiten möglich und ohne die berühmte Güterstandsschaukel in Gang setzen zu müssen? Kann nicht auch zu Lebzeiten schon ein gewisser Güterausgleich vorgenommen werden?
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