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Bewertung von Grundstücksunternehmen,Bewertung von Grundstücken mit zerstörten Gebäuden,Substanzwert nach § 11 BewG

Klassischer Fall einer klassischen Betriebsaufspaltung. Besitzgesellschaft ist eine KG, Betriebsgesellschaft ist eine GmbH. In der Besitzgesellschaft befinden sich Betriebsimmobilien, welche an die GmbH verpachtet werden. Eine dieser Lagerhallen wird im Rahmen eines Großbrands komplett zerstört. Im April des Folgejahres soll eine vorweggenommene Erbfolge beider Gesellschaften vorgenommen werden. Die Halle ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht neu errichtet, sondern befindet sich noch in Planung. Versicherungsentschädigungen sind der Höhe nach noch nicht bewertbar. Frage: Wie wird diese Immobilie im Zeitpunkt der Schenkung bewertet? Kann es passieren, dass die Versicherungsentschädigung als Anspruch zu aktivieren ist? Wie wirkt sich das auf die erbschaftssteuerliche Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus?
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