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Grundstücksschenkungen,Nießbrauchsvorbehalt Eheleute,Zuwendungsnießbrauch Ehegatte

Sachverhalt: Der Großvater überträgt zwei Eigentumswohnungen, die bisher in seinem alleinigen Eigentum standen, an seine beiden volljährigen Enkel jeweils zur Hälfte unter Nießbrauchsvorbehalt zu seinen Gunsten und zugunsten der Ehefrau. Gleichzeitig soll in den Schenkungsvertrag eine Rückübertragungsvormerkung zugunsten des Großvaters aufgenommen werden. Fragen: 1. Wie wird der Wert des Nießbrauchs ermittelt, wenn die Großeltern ein unterschiedliches Alter haben (unterschiedliche Werte in der Sterbetafel)? 2. Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Einräumung des Nießbrauchs für die Großmutter (künftige Abschreibung)? 3. Hat die Eintragung der Rückübertragungsvormerkung steuerliche Konsequenzen? Hierbei ist nicht gemeint, dass der Fall eintritt, sondern nur die Eintragung. 4. Löst die Einräumung des Nießbrauchs für die Großmutter Schenkungsteuer aus? 5. Würde eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld ohne Vorliegen eines Darlehensbetrags den schenkungsteuerlichen Wert reduzieren?
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