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Familienheim,Behalteregelung,Schenkung an Gattin

Ein Mandant (verheiratet) hat eine Immobilie geerbt, die er zusammen mit seiner verstorbenen Mutter gemeinsam bewohnt hat. Die Ehefrau hatte ein eigenes Haus. Nun wird die geerbte Immobilie saniert und soll nach Fertigstellung von den Eheleuten gemeinsam genutzt werden. Im Hinblick auf diese spätere gemeinsame Nutzung hat unser Mandant 50 % der Immobilie an seine Ehefrau geschenkt. Das FA ist der Auffassung, dass diese Schenkung im Hinblick auf die Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung des Familienwohnheims steuerschädlich ist. Was meinen Sie?
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