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§ 13b Abs. 4 ErbStG,Verwaltungsvermögen,ungenutzte Grundstücke

Unser Mandant ist 100-%-Gesellschafter einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG. Diese besitzt eine unbebaute + ungenutzte Wiese mit Bebauungsrecht. Bei Übertragung der Anteile an der GmbH & Co. KG sollte steuerbegünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b ErbStG vorliegen. Wie wir nun aus dem Kollegenkreis erfahren haben, soll das Grundstück nicht unter die Definition des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 4 ErbStG fallen, da es nicht Dritten zur Nutzung überlassen wird. Gibt es hierzu Meinungen des Finanzamts, die die Aussage unterstützen, oder laufen wir Gefahr einer Fehlberatung, weil schädliches Verwaltungsvermögen zu bejahen ist?
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