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Nießbrauch,Schulden,Tilgung

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Die Nießbrauchsberechtigte hat dem Nießbrauchsverpflichteten ein vermietetes Grundstück unter Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs geschenkt. Es besteht ein Darlehen zum Zeitpunkt der Schenkung, in das der Beschenkte als Gesamtschuldner eintritt, für das jedoch die Zins- und Tilgungsleistungen (vertraglich im Schenkungsvertrag festgelegt) im Innenverhältnis weiterhin von der Schenkerin übernommen werden. Ist bei der Berechnung des Jahreswerts des Nießbrauchsrechts neben den Zinsen auch die jährliche Tilgung in Abzug zu bringen?
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