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Nießbrauch,Grundbesitzwert,Kapitalwert

Eheleute (V und M) mit einem Kind (K). V besitzt ein Mehrfamilienhaus, das zu 80 % mit Darlehen belastet ist. Einkünfte V.u.V. sind negativ. Vater möchte 1/2 auf M übertragen. Sodann übertragen V und M das Objekt an K unter Nießbrauchsvorbehalt. Sämtliche Kosten, auch Zinsen, wollen die V und M übernehmen gegen die Mieteinnahmen. Zusätzlich übernehmen V und M auch die Tilgung. Sollte sich bei der Gestaltung die Tochter im Übergabevertrag verpflichten, die Schulden zu übernehmen, oder kann das entfallen? In der Schenkungsteuererklärung ist der Nießbrauch ja abzuziehen; wie verhält es sich hier mit der Übernahme der Tilgung durch V u. M? Die T erhält ja das Grundstück sozusagen lastenfrei ohne weitere Verpflichtungen für die Zeit des Nießbrauchs. Ihr Vorteil ist die allgemeine Wertsteigerung und die Übernahme der Tilgung durch die Eltern. Wäre hier der Sachwert in der Schenkungsteuererklärung anzusetzen?
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