Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verwaltungsvermögen,§ 13b Abs.4 Nr. 1a) ErbStG

Unser Mandant A hat bislang Betriebsgrundstücke aus seinem Einzelunternehmen an die ihm zu 100 % als Anteilseigner gehörende A-GmbH im Weg einer klassischen Betriebsaufspaltung vermietet. Diese Betriebsgrundstücke hat er in eine neu gegründete V+V GmbH & Co. KG überführt (Komplementär: B-GmbH – Beteiligung 0 %; Kommanditist: A 100 %). Die V+V GmbH & Co. KG vermietet die Grundstücke weiterhin an die A-GmbH. Die Anteile an der A-GmbH hält weiterhin A → notwendiges SBV II bei der V+V GmbH & Co. KG. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wurden jeweils 10 % KG- und GmbH-Anteile an die Kinder E und F übertragen. Frage: Stellen die Gundstücke begünstigtes Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 Nr. 1a) ErbstG dar? Abwandlung: Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn a) die A-GmbH die Komplementärstellung in der V+V GmbH & Co. KG übernommen hätte, b) die Anteile an der A-GmbH in das Gesamthandsvermögen der V+V GmbH & Co. KG eingebracht hätte?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen