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§ 13b Abs. 9 ErbStG,Berücksichtigung von Anteilen und Beteiligungen im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung,Verwaltungsvermögen im Konzern

Die natürliche Person H ist 100-%-Gesellschafter der H-Besitz-GmbH. Die H-Besitz-Gesellschaft ist 100-%-Gesellschafterin der H-Betriebs-GmbH. Ferner ist die H-Besitz-GmbH 88-%-Gesellschafterin der H-Betriebsgebäude-GbR. Die H-Betriebsgebäude-GbR ist Eigentümerin einer Immobilie, die zu 100 % an die H-Betriebs-GmbH vermietet ist. Ist bei Tod von H die 88-%-GbR-Beteiligung bzw. der 100-%-Anteil an der H-Besitz-GmbH als begünstigtes Betriebsvermögen zu werten?
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