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§ 27 ErbStG,Steuerermäßigung,Surrogat

Ehefrau EF ist in 12/2019 verstorben. Der Ehemann EM hat verschiedene Wertpapierdepots und Bankguthaben geerbt und versteuert, teilweise zu 50 %, soweit es sich um Gemeinschaftskonten handelte. Nach dem Tod der Ehefrau hat er manche Konten umgeschichtet und von dem ererbten Geld auch Neuanlagen vorgenommen. In 6/2020 ist EM verstorben, und seine drei Kinder sind Erben zu je 1/3. Ist es korrekt, dass neben den Wertpapierdepots auch das Bankguthaben als „dasselbe Vermögen“ im Sinne des § 27 ErbStG gilt? Ist auch ein Bankkonto mehrfach erworbenes Vermögen, wenn es umgeschichtet wurde und nun auf einem anderen Konto geführt wird? Sind auch die Neuanlagen, die von dem geerbten Geld von EM getätigt wurden, mehrfach erworbenes Vermögen und in die Ermittlung nach § 27 ErbStG einzubeziehen?
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