Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

gemischte Schenkung,Wohnrechtsvorbehalt,Gleichstellungsgeld,§ 3 Nr. 2 und 6 GrEStG

Im Rahmen einer Grundstücksübertragung stellen sich uns folgende Fragen: Ausgangssituation: Wert der zu übertragenden Immobilie beträgt einschließlich Grundstück 480.000 € (Gutachterwert). Nach der Übertragung soll ein Umbau des bisherigen EFH in ein ZFH (Wohneinheit 1: EG + DG, Wohneinheit 2: UG) erfolgen. Das UG soll an die bisherige Hauseigentümerin unentgeltlich unter Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts überlassen werden. Die bisherige Hauseigentümerin ist Witwe und hat zwei Töchter. Folgende Überlegungen 1. Das gesamte Haus (UG + EG + DG) wird Tochter 1 gegen Zahlung eines Werts von ca. 200.000 € (ca. Gesamtwert abzgl. Wohnrecht geteilt durch zwei) verkauft werden. 2. Tochter 2 erhält von der Mutter eine Geldzuwendung in Höhe von ca. 200.000 €. 3. Da der Verkaufswert an Tochter 1 der Höhe nach der Geldzuwendung der Mutter an Tochter 2 entspricht, wird ein abgekürzter Zahlungsweg von Tochter 1 an Tochter 2 vorgenommen. Folgende Ergebnisse und Fragen: 1. Hausverkauf an Tochter 1: – Der Hausverkauf der Mutter an ihre Tochter ist kein privates Veräußerungsgeschäft, da die Mutter länger als die Fristen des § 23 (1) S. 1 Nr. 1 EStG die Immobilie selbst genutzt hat. – Liegt hier in Höhe des Differenzbetrags von 200.000 € (Gutachterwert abzgl. Wohnrecht (bspw. 80.000 €) und abzgl. Zahlbetrag: 480.000 € – 80.000 € – 200.000 €) eine Schenkung vor? Wenn ja, muss diese dem Finanzamt angezeigt werden, da ja eigentlich ein Verkauf zu einem geringeren Wert erfolgt. Darf sowohl zivil- als auch steuerrechtlich überhaupt eine zusätzliche Schenkung bei einem vergünstigten Verkauf angenommen werden? Steuerrechtlich wäre die Schenkung mit 200.000 € aufgrund des Freibetrags unproblematisch. – Wie ist die rechtliche Würdigung in der Grunderwerbsteuer? Zunächst handelt es sich um einen Grundstückserwerb in gerader Linie in Höhe der 200.000 €, welcher nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei ist? Sollte wie oben dargestellt ggf. noch eine Schenkung vorliegen, würde eine Grundstücksschenkung unter Lebenden mit ggf. einer Auflage (lebenslanges Wohnrecht) nach § 3 Nr. 3 GrEStG vorliegen, wonach das Wohnrecht der Grunderwerbsteuer unterliegen würde. Wie kann dies gestaltet werden, um Steuerfreiheit in der Grunderwerbsteuer zu erlangen, und dürfte dann für die zwei Vorgänge jeweils eine eigene Norm für die Steuerbefreiung angewandt werden? 2. Geldzuwendung an Tochter 2: Schenkung ist steuerfrei, da der Freibetrag ausreichend ist.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen