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Erbengemeinschaft,Auseinandersetzung

Die Brüder A und B haben im Jahr 2016 zu je 1/2 ihren Vater beerbt. Es handelt sich um drei Immobilien. Die Erbengemeinschaft wurde bisher nicht auseinandergesetzt. Die Mutter will im Jahr 2021 den Söhnen zu je 1/2 ein Mietobjekt übertragen. Dieses entspricht wertmäßig den drei Immobilien aus der Erbengemeinschaft. Fragen: 1) Kann die Übertragung in die Erbengemeinschaft (die letztendlich auch nur eine Bruchteilsgemeinschaft ist) hinein vorgenommen werden? 2) Kann die Erbengemeinschaft danach real geteilt werden? Sohn A bekommt die drei Immobilien aus dem Erbfall und Sohn B bekommt das Mietobjekt aus der Schenkung, ohne dass Anschaffung und Veräußerung entstehen? 3) Wenn die Mutter vor der Schenkung verstirbt, entsteht dann eine zweite Erbengemeinschaft = Schwesterpersonengesellschaft der ersten Erbengemeinschaft, oder bleibt es bei einer Erbengemeinschaft?
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