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Familienheim,Eigene Wohnzwecke,Nachweis

Unser Mandant bewohnte zusammen mit seiner Mutter ein Zweifamilienhaus. Die beiden Wohnungen sind voneinander getrennt und haben einen separaten Zugang. Nach dem Tod der Mutter erbt unser Mandant deren Wohnung. Beide Wohnungen sollen nun durch unseren Mandanten selbst genutzt werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 13 I Nr. 4c ErbStG ist unter anderem, dass der Erwerber die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt. Die Anschrift beider Wohnungen ist identisch, sodass die Selbstnutzung durch unseren Mandanten nicht durch eine Ummeldung des Wohnsitzes nachgewiesen werden kann. Fraglich ist daher, wie die Selbstnutzung für die Steuerbefreiung als Familienheim zu dokumentieren ist.
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