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Schenkung,Nießbrauch,Teilverzicht

Meine Mandantin, geb. Dez. 1940, hat im Oktober 2019 jeweils ein Mehrfamilienhaus an ihre beiden Söhne übertragen und sich den Nießbrauch zu 100 % vorbehalten. Nunmehr möchte meine Mandantin den Nießbrauch auf eine Quote von 50 % beschränken. Es stellt sich die Frage, wie dies schenkungsteuerlich zu bewerten ist! Stellt die Herabsetzung der Nießbrauchsquote eine erneute Schenkung dar oder wird die damalige Schenkung aus dem Jahr 2019 nunmehr berichtigt (spielt § 14 Abs. 2 BewG hier herein?)?
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