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Vergleichswertverfahren,Mehrfamilienhaus

Unsere Mandanten (Eheleute) sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (1/2 Eigentum des Ehemanns, 1/2 Eigentum der Ehefrau). Die Ehefrau stirbt im Jahr 2020. Im Rahmen der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts wurde das Ertragswertverfahren angewendet, da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Es ergibt sich ein Grundbesitzwert in Höhe von 711.158 € (1/2 = 355.579 €). Das Finanzamt hingegen wendet in der Veranlagung das Vergleichswertverfahren an und bewertet dabei jede Wohneinheit getrennt. Insgesamt ergibt sich ein Grundbesitzwert in Höhe von 1.267.239 € (1/2 = 633.619 €). Frage: Kann das Finanzamt das Vergleichswertverfahren tatsächlich anwenden?
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