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Steuerpflicht,Anrechnung türkische Erbschaftsteuer

Meine Mandantin hat von ihrem Vater (türkischer Staatsbürger) mit Wohnsitz in Deutschland Barvermögen geerbt. Sowohl die Mandantin als auch der Erblasser waren wohnhaft in Deutschland. Jedoch liegt das Barvermögen bei türkischen Banken. Auf Grund des Ablebens wurde wohl türkische Erbschaftsteuer erhoben. Wie ist mit der Erbschaft in Deutschland zu verfahren? Gibt es eine Vermeidung einer eventuellen Doppelbesteuerung? Es handelt sich hierbei lediglich um Barvermögen, nicht um Grundbesitz.
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