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Betriebsaufspaltung,Grundstück,Verwaltungsvermögen

Betriebsaufspaltung im Erbfall Darstellung des Sachverhalts und Entstehungsgeschichte: Metzgermeister M. betrieb seine Metzgerei mit Ladengeschäft + Nebenräumen im Erdgeschoss seines Mehrfamilienhauses in Gemeinde MA und mit Produktionsstätte in Gemeinde LU (Betriebsgebäude 88 %; private Wohnung 12 %). Beide Immobilien stehen in Alleineigentum des M. Im Jahr 1998 wird die eigengewerbliche Tätigkeit aus Altersgründen eingestellt, und die Geschäftsgrundstücke werden sodann fremd verpachtet. Damit die stillen Reserven nicht aufgelöst werden, wird eine Betriebsaufspaltung errichtet. Die Besitzgesellschaft (früheres Einzelunternehmen) verpachtet die beiden o.a. Geschäftsgrundstücke an eine neue gegründete GmbH (Ein-Mann-GmbH M.) mit Pacht 108 T€; die GmbH verpachtet an zwei fremde Pächter weiter mit ortsüblicher Pacht 120 T€. Die GmbH übt keine eigene gewerbliche Tätigkeit aus. Der Gewinn der GmbH ist gering (10 T€) und wird an den Stillen Gesellschafter ausbezahlt (an der GmbH ist M. als atypisch Stiller beteiligt). Kein Geschäftsführungsgehalt. M. stirbt im Jahr 2021 und die Tochter ist Alleinerbin. Beurteilung: Die GmbH und die stille Beteiligung sind ohne Unternehmenswert: Kein Wertansatz für die Erbschaftsteuer. Die vertraglich vereinbarte Pacht (108 T€) zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen ist ortsüblich, und es ist entsprechend das Ertragswertverfahren anzuwenden. Da die Grundstücke von der Betriebsgesellschaft weiterüberlassen werden, führt dies zu nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen. Für die beiden gemischt genutzten Grundstücke, die ertragsteuerlich teilweise zum Betriebsvermögen und teilweise zum Privatvermögen gehören, ist der Wert der wirtschaftlichen Einheit insgesamt vom Lagefinanzamt festzustellen. Ertragsteuerlich tritt die Tochter als Alleinerbin an die Stelle des Vaters und setzt die Buchwerte fort. Ich bitte um Prüfung, ob die o.a. Beurteilung nach Erbschaftsteuer und Ertragsteuer zutreffend ist.
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