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Kapitalerhöhung,Aufgeld in die Kapitalrücklage,steuerliches Einlagekonto

Es besteht eine A-GmbH. In die GmbH soll ein neuer Investor mit aufgenommen werden. Bisher ist A 100-%-Gesellschafter (25.000 € Stammkapital). Der Einstieg des Investors erfolgt über eine Stammkapitalerhöhung von 25.000 €. Weiterhin zahlt er ein Aufgeld von 100.000 €. Frage 1: Was sind die Auswirkungen bei Gesellschafter A? Frage 2: Die Kapitalrücklage steht allen zu, muss diese nicht dann personenbezogen (für den Investor) ausgestaltet werden, um eine Schenkung zu vermeiden? Frage 3: Wäre es möglich die Einzahlung des Aufgelds mit der Nutzung an dem bisherigen Geschäft zu rechtfertigen? Wie kann dies nachgewiesen werden?
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