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Bankschulden,Gesamtschuldner,Schenkung

A ist Eigentümerin eines vermieteten Hauses. B hat sich daran 75 % Nießbrauch vorbehalten. Das Haus wurde fremdfinanziert. Bei der Bank sind A und B als Darlehensnehmer eingetragen. A möchte das Haus veräußern. Dazu müsste B auf den Nießbrauch verzichten. Der Veräußerungserlös würde bei A anfallen, da diese zivilrechtliche Eigentümerin ist. Ein Teil des Veräußerungserlöses soll für die Ablösung des Nießbrauchs verwendet werden. Dabei wird unterstellt, dass Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind. Unklar wäre die Behandlung des Darlehens: Angenommen, A verwendet den verbleibenden Veräußerungserlös zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Daraus könnte evtl. abgeleitet werden, dass B anteilig von einer Schuld befreit wird, da B gegenüber der Bank ebenfalls als Darlehensnehmerin geführt wird. 1. Würde insoweit eine Schenkung der A an B vorliegen? 2. Wie wäre ggf. die Darlehensschuld jeweils bei A und B für die steuerliche Ermittlung zu berücksichtigen? a. Nach Köpfen (50 : 50)? b. Gemäß der bisherigen Anlage V (25 : 75)? c. Zu 100 % bei A, weil diese zivilrechtliche Eigentümerin ist?
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