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§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG,Auslandsberührung

A, verwitwet, verstirbt und hinterlässt lt. Testament der Tochter (einziges Kind) 65 % und ihrem Enkel 35 % ihres Vermögens. A ist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Das einzige Kind ist spanische Staatsangehörige und unbeschränkt steuerpflichtig in Spanien. Der Enkel ist ebenfalls spanischer Staatsangehöriger, aber unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Das Erbe setzt sich wie folgt zusammen: a) Einfamilienhaus mit ca. 600 qm Wochnfläche im Wert von ca. 2.000 T€ b) Immobilen im Wert von ca. 5.000 T€ c) Aktien im Wert von ca. 500 T€ d) Barvermögen von ca. 300 T€ Ist dieser Erbanfall in Deutschland der Erbschaftsteuer zu unterziehen?
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