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Stiftung,§ 13d ErbStG,§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG

Herr A, Eigentümer mehrerer Mietwohngrundstücke, hat durch Erbvertrag verfügt, dass die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen mit Einbringung der Grundstücke zu erfolgen hat. A ist verstorben. Fragen: Wie hoch wäre die Erbschaftsteuer bei der Stiftung, wenn diese Alleinerbin wird? Wie wirkt sich der Anfall des Stiftungsvermögens an die Abkömmlinge bei Aufhebung der Stiftung steuerrechtlich aus?
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