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Familienheim,Mutter,Erwerberin

Mutter M ist Alleinerbin ihrer verstorbenen Tochter T. T hinterlässt ein Einfamilienhaus, in welchem sie bis zu ihrem Tod lebte. M pflegte ihre Tochter über mehrere Jahre im Hause von T und lebte dort, zumindest über große Teile der Pflegezeit, gemeinsam mit ihrer voll pflegebedürftigen Tochter. M behielt aber ihren Hauptwohnsitz bei. Nach dem Tod von T konnte M selbst krankheitsbedingt (ärztliches Testat liegt vor) erst nach ca. zwei Jahren in das Haus von T umziehen. Die Regeln für das erbst. begünstigte Familienheim regeln m.E. nur die spätere Nutzung durch Ehepartner und Kinder. Gibt es für den geschilderten Fall Ausnahmen?
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