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Nießbrauch,vorgetragener Gewinn,Nachlassforderung

Mandant V verstirbt. Er hatte sich den Nießbrauch an einem GmbH-Anteil vorbehalten, der bereits zu Lebzeiten unentgeltlich an Sohn S übertragen wurde. Nach R E 12.3 Abs. 4 ErbStR sind noch nicht erfüllte Gewinnansprüche aus diesem Nießbrauch als Nachlassforderung zu erfassen. Gilt dies auch dann, wenn gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss keine Gewinnausschüttung, sondern nur ein Vortrag auf neue Rechnung beschlossen wird?
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