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§ 13b ErbStG,atypische Beteiligung,GmbH

Der A beteiligt sich mit einer Geldsumme an einer GmbH. Es handelt sich dabei um eine atypisch stille Beteiligung. Der A ist demzufolge am Gewinn, Verlust und an den stillen Reserven beteiligt. Die Voraussetzungen für die ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft liegen vor. Die stille Beteiligung soll künftig unentgeltlich auf den Sohn des A übergehen. Frage: Kann für die Schenkung die Befreiungsvorschrift nach § 13a, § 13b ErbStG in Anspruch genommen werden? Was ist ggf. zu beachten?
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