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Auslandsimmobilie,Bewertung

Frage: Kann der gemeine Wert einer ausländischen Immobilie und der Wert des Nießbrauchs an dieser auf der Grundlage des ausländischen Steuerwerts (hier Österreich) geschätzt werden (wenn keine geeigneten Vergleichswerte, keine vergleichbare Miete gefunden werden können)? Sachverhalt: Meine Mandantin (geb. 01.01.1939; unbeschränkt steuerpflichtig in DE) hat ein in Österreich belegenes Grundstück (Grund und Boden sowie Gebäude) an ihre Tochter (ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig in DE) zum 01.07.2022 unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt. Grundstück: Der Grund und Boden ist ca. 3.000 m² groß; die bebaute Fläche: 140 m²; Grundfläche des Gebäudes: 160 m². Dieser Vorgang ist in Österreich grunderwerbsteuerpflichtig und unterliegt in DE der Erbschaft-/Schenkungsteuer. In Österreich wurde nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ein Grundstückswert ermittelt und als Grundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer verwendet. Es konnte kein geeigneter Vergleichswert (aufgrund der geringen Anzahl an Transaktionen) ermittelt werden. Auch gibt es keinen Gutachterausschuss, um einen Bodenwert heranzuziehen. Kann der Steuerwert als Schätzung für einen gemeinen Wert herangezogen werden? Hinsichtlich der Wertbestimmung des Nießbrauchs stellt sich die Frage, wie dieser ermittelt werden kann. Insbesondere aufgrund der großen unbebauten Fläche gibt es keine geeignete Vergleichsmiete. Kann der geschätzte gemeine Wert (Steuerwert Österreich) durch 18,6 (§ 16 BewG) dividiert werden und diese Obergrenze zur Bestimmung des Nießbrauchs verwendet werden?
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