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Nießbrauch,Bereicherung,Steuerberechnung

Meine Mandantin ist Eigentümerin eines vermieteten Mehrfamilienhauses. Nun soll das Haus auf die Tochter übertragen werden und die Mutter möchte an einer Wohnung den Nießbrauch behalten. Angenommen, es würde Steuer anfallen, wird diese für die eine Wohnung dann bis zum Tod der Mutter gestundet? Wird die Steuer für die eine Wohnung dann mit dem Tod der Mutter fällig? Oder ist die komplette Übertragung steuerfrei, wenn das Grundstück inkl. der einen Wohnung unter dem Wert von 400.000 € liegt?
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