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Bewertung,Ertragswertverfahren,Vergleichswertverfahren

Die Eheleute F und M sind Eigentümer zu je 50 % an einem Mehrfamilienhaus (zehn Wohnungen). Fall 1: Es wird nicht in Miteigentumsanteile aufgeteilt (keine Teilungserklärung). Fall 2. Es wird eine Teilungserklärung bewilligt (F erhält fünf Wohnungen, M erhält fünf Wohnungen). Fall 3: Es wird eine Teilungserklärung bewilligt (F und M werden zu je 50 % Eigentümer der zehn Wohnungen). F verstirbt. Nach welchem Verfahren wird bewertet? Ertragswert? Vergleichswert?
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