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§ 14 ErbStG,§ 6 Abs. 2 ErbStG,Zusammenrechnung früherer Erwerbe im Nacherbfall

Ehefrau F und Tochter T haben von Ehemann bzw. Vater M geerbt. Tochter T war dabei als Vorerbe für F eingesetzt. T ist verstorben, so dass für F der Nacherbfall eintritt. Müssen bei einem Antrag gem. § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Versteuerung im Verhältnis zum Erblasser die Erwerbe der F aus dem Erbfall von F sowie dem Nacherbfall von T gem. § 14 ErbStG zusammengerechnet werden, da sie letztlich beide von M stammen?
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