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Schenkung zur Belohnung,Schenkung zur Entlohnung,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Vater (V) gründet mit seinem Sohn (S) eine vermögensverwaltende KG; V als Komplementär übernimmt 99 % der Kommanditanteile und S übernimmt 1 %. V bringt eine in seinem Eigentum stehende Immobilie (länger als zehn Jahre im Besitz) in die KG ein; die Immobilie ist grundbuchrechtlich belastet mit einem Bankkredit, der aber ausdrücklich V als Darlehensnehmer ausweist und nicht in die KG eingebracht wurde. In einem gesonderten Schenkungsvertrag schenkt V im Jahr 2017 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge aus seinem Gesellschaftskapital 59 % an S und weitere 35 % an sein Enkelkind (E); die Schenkungen erfolgten unter dem Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchsrechts. Schenkung-/erbschaftsteuerlich wurden die Schenkungen wertmäßig berücksichtigt mit dem anteiligen Immobilienwert unter Abzug der Nießbrauchsbelastung. Nunmehr erwägt V eine Umschuldung des bestehenden Bankkredits in der Weise, dass die KG den Kredit übernimmt und der bisher persönliche Kredit des V abgelöst wird. Frage: • Stellt diese Umschuldung einen erbschaft-/schenkungsteuerlich relevanten Vorgang dar?
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