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Nießbrauch,Verzicht,Herauszahlung unter aufschiebender Bedingung

Folgendes Problem ist aufgetreten: Unsere Mandantin hat im Jahr 2017 an ihren Enkel R ein Mietwohngrundstück gegen Nießbrauch übertragen. Weiterhin war vereinbart, dass das Grundstück bis zum Lebensende unserer Mandantin nicht zu veräußern war. Außerdem sollte R innerhalb von 15 Jahren nach dem Tod der Schenkerin jeweils 12,5 % des Verkehrswerts 2017 an drei weitere Enkel auszahlen. R wurde zur Schenkungsteuer veranlagt, nur der Nießbrauch war abzugsfähig. Im Jahr 2021 soll nunmehr das Grundstück verkauft werden, unsere Mandantin stimmt unter Verzicht auf den Nießbrauch dem Verkauf zu. Der Verkaufpreis fließt an R, dieser zahlt allerdings in Abänderung des ursprünglichen Vertrags 20 % an die drei weiteren Enkel aus, somit insgesamt 60 %. Somit liegt eine Erhöhung der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung von 12,5 % auf 20 % vor. Dies soll nunmehr im Jahr 2021 einvernehmlich notariell vereinbart werden. Folgende Fragen ergeben sich: a) Der Verzicht auf den Nießbrauch vonseiten der Übergeberin ist eine weitere Schenkung an den Enkel R. Kann hiervon die Herausgabeverpflichtung an die drei anderen Enkel von insgesamt 60 % des Kaufpreises abgezogen werden? b) Wie wird die Zuwendung der 20 % an die drei anderen Enkel schenkungsteuerlich bewertet? Liegt hier noch eine Zuwendung unserer Mandantin an die Enkel mit einem Freibetrag von 200 T€ vor?
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