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§ 13a ErbStG,Behaltensregel bei Schenkungen

Der Steuerpflichtige H hat mit Wirkung zum 01.01.2019 seinen Anteil an der H+W GbR an seine Ehefrau geschenkt. Der Anteil besteht aus Betriebsvermögen, welches gemäß § 13a ErbStG steuerbegünstigt ist. Es wurde ein Verschonungsabschlag von 85 % berücksichtigt. Der über-steigende Teil lag unter 150 T€, so dass dieser nicht zum Ansatz kam. Die beschenkte Ehefrau beabsichtigt nun, den GbR-Anteil an die Tochter weiterzuschenken. Da der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen, wenn der Erwerber innerhalb von fünf Jahren über das begünstigte Vermögen verfügt, stellt sich für uns die Frage, ob hier bei der Schenkung ein Problem entstehen könnte. Oder übernimmt hier der Rechtsvorgänger, also die beschenkte Tochter, die Verpflichtung der Schenkerin?
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