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Gesellschafterdarlehen bei einer Personengesellschaft,negatives Sonderbetriebsvermögen,Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Meine Mandantin erbt eine GmbH & Co. KG. Das Eigenkapital ist bilanziert mit der Hafteinlage in Höhe von 300 T€ sowie einer Rücklage in Höhe von 2 Mio. €. Ebenso ist ein Verlustvortrag von 900 T€ bilanziert. Eigenkapital: Hafteinlage 300.000 € Rücklage 2.000.000 € Verlustvortrag –900.000 € positives EK 1.400.000 € Der Erblasser hat für private Zwecke (keine Einkommensteuer) mehr Geld aus der Gesellschaft entnommen, als die Gesellschaft Gewinn erzielt hat. Die Folge ist, dass zum Todesstichtag in der Gesellschaft eine Forderung an den Kommanditisten in Höhe von 1 Mio. € aktiviert ist. Frage: Ist diese Forderung der Gesellschaft an den Kommanditisten negatives Sonderbetriebsvermögen? Wie ist die Forderung der Gesellschaft an den Kommanditisten bei der Bewertung der Geschäftsanteile zu behandeln? Mindert diese den Wert des Geschäftsanteils? Ist die Forderung der Gesellschaft an den Kommanditisten in der Erbschaftsteuer des Erben als Verbindlichkeit zu berücksichtigen? Ist diese Forderung mit dem Verlust zu saldieren (1 Mio. € ./. 900 T€ = 100 T€), so dass der Geschäftsanteil bei der Bewertung um diese 100 T€ zu mindern ist?
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