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Schenkung,Grundstück,Rückabwicklung

Gemäß Notarvertrag vom 05.05.2020 hat meine Mandantin von ihrer Mutter ein Mietwohngrundstück mit Wirkung zum 01.07.2020 übertragen bekommen; seit 01.07.2020 fließen ihr die Mieten zu. Im Jahr 2021 hat sie begonnen, größere Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen. Aufgrund einer notariell festgelegten Rückfallklausel (Möglichkeit der Rückabwicklung bei einer zu hohen Schenkungsteuer) wurde die Schenkung vom 05.05.2020 mit Notarvertrag vom 25.11.2021 rückabgewickelt, so dass die Immobilie mit Wirkung zum 25.11.2021 wieder der Mutter zuzurechnen ist. Der ursprüngliche Schenkungsteuerbescheid wurde daraufhin in der Form geändert, dass kein Grundvermögen mehr besteuert wurde, sondern der Kapitalwert aus der durchschnittlichen Monatskaltmiete für den Zeitraum 05.05.2020 bis einschl. 25.11.2021 abzgl. der Erwerbsnebenkosten. Diese Tatsachen werfen folgende Fragen auf: 1. Laut Notarvertrag vom 05.05.2020 gehen Besitz, Nutzen und Lasten erst zum 01.07.2020 auf die Tochter über – warum darf dann das Finanzamt schon ab dem 05.05.2020 die der Tochter zugerechneten Mieten berücksichtigen? 2. Wenn die im Zeitraum vom 05.05.2020 bis 25.11.2021 geflossene Miete zu berücksichtigen ist, warum dürfen dann die in diesem Zeitraum entstandenen Renovierungskosten (wurden von der Tochter getragen) nicht in Abzug gebracht werden? 
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