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§§ 13a,13b ErbStG,Grundbesitz als Verwaltungsvermögen,Erbschaftsteuerliche Behandlung der Betriebsaufspaltung

Meine Mandanten, das Ehepaar A und B, sind die alleinigen Gesellschafter einer GbR (A zu 90 % und B zu 10 %). Außerdem sind A zu 90 % und B zu 10 % an einer Betriebs-GmbH (C-GmbH) beteiligt. Die GbR verpachtet ihren gesamten Geschäftsbetrieb im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an diese C-GmbH (die Anteile an der C-GmbH werden bei der GbR als SoBV von A und B bilanziert). Daneben sind A zu 66 2/3 % und B zu 33 1/3 % an der D-GmbH beteiligt (A bilanziert diese Anteile ebenfalls als SoBV bei der GbR; B nicht). Die D-GmbH verpachtet erheblichen Grundbsitz zu fremdüblichen Konditionen an die C-GmbH und zu einem kleinen Teil an fremde Dritte. Nunmehr steht die Generationennachfolge an und es stellen sich folgende Fragen: 1. Stellt der von der D-GmbH an die C-GmbH vermietete Grundbesitz steuerlich nicht begünstigtes sog. Verwaltungsvermögen dar oder aber gilt hier eine der Ausnahmen (Betriebsaufspaltung oder Konzernzugehöhrigkeit)? 2. Meines Erachtens sind die beiden GmbHs sog. „Schwesterkapitalgesellschaften“. Sind diese mittlerweile im Rahmen des Verwaltungsvermögens begünstigt?
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