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Schenkung,Rückfallklausel

Die Mutter dreier erwachsener Kinder (zwei Töchter und ein Sohn) hat im Juli 2021 ein Mehrfamilienhaus im Rahmen der Schenkung auf die drei Kinder übertragen. Der notarielle Schenkungsvertrag sah für den Fall des Vorversterbens eines der Kinder eine Rückfallklausel zugunsten der Mutter vor. Im September 2021 verstarb plötzlich der Sohn in Mexiko. Der Sohn war unverheiratet, ohne leibliche Kinder und ohne erbrechtliche Verfügungen. Damit trat gesetzliche Erbfolge ein. Somit erbten die Mutter und der Vater das Vermögen des Sohns. Der Vater verzichtete später auf seinen Erbteil. Es stellen sich die folgenden Fragen: 1. Muss hier von zwei Erbfällen (Mutter auf den Sohn (Juli) und Sohn auf die Mutter (September)) ausgegangen werden mit den entsprechenden erbschaftsteuerlichen Folgewirkungen? 2. Oder kann die Mutter die Rückfallklausel nutzen und die Schenkung ist damit rückabzuwickeln? Damit sind lediglich zwei Schenkungsvorgänge auf die Töchter der erbschaftsteuerlichen Würdigung zu unterwerfen?
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