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Familienheim an Kind,Wohnfläche,Miteigentum,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Sohn S1 wurde im Jahr 2008 die Hälfte des EFH von Witwe W unter Nießbrauchvorbehalt zugunsten der W geschenkt. W bewohnte das EFH weiter selbst. Die Wohnfläche des EFH beträgt gesamt 400 qm, Wert des EFH 4 Mio. €. 2021 verstirbt W. S1 erbt die restliche ihm noch nicht gehörende Hälfte des EFH mit 200 qm und Wert 2 Mio. € und bezieht das EFH. Steht nunmehr S1 die Steuerbefreiung für das Familienheim EFH i.H. von 1 Mio. € oder 2 Mio. € zu?
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