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Grundbesitzbewertung,Ertragswertverfahren,§ 186 BewG

In einem Objekt befindet sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal, das bis vor fünf Jahren als Gastronomie (Gaststätte als griechisches Lokal) genutzt wurde. Eine weitere Vermietung ließen die Brandschutzvorschriften und weitere Auflagen, die in dem Objekt (um 1900 erbaut und seither nicht renoviert) nicht umsetzbar sind, nicht zu. Die Inhaberin der Immobilie ist verstorben. Das Finanzamt setzt nun auch für das Ladenlokal eine übliche Miete von 3 € pro qm an. Da aufgrund baurechtlicher Bestimmungen eine Nutzung als Gaststätte ausgeschlossen ist, haben wir die Auffassung vertreten, einen Mietwert mit 0 € abzusetzen. Wie ist die Rechtslage?
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