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Vermächtnis,Forderungsschenkung,Bewertung

Eine Steuerpflichtige hat zwei leibliche Kinder und verstirbt. Im Testament ist formuliert:  „Erben werden meine beiden Kinder. Ich wende im Wege des Vorausvermächtnisses mein Grundstück 1 an meine Tochter und meinen Enkel je zur Hälfte zu.“ Die Tochter (Tante des Enkels) überträgt nur als schuldrechtliche Vereinbarung notariell dem Enkel ihren Anteil zu, weil das Objekt erheblichen Investitionsrückstau hat und die Tochter diesen Investitionsstau nicht finanzieren möchte. Es bestehen hinsichtlich der Gestaltung zwei Fragen: Entsteht aus der Übertragung im Rahmen des Vermächtnisses Grunderwerbsteuer (eher wohl nicht, weil ja auch kein Entgelt vereinbart ist)? Ist der Übertragungsvorgang schenkungsteuerlich zu werten, denn die Tochter wendet ja dem Enkel der verstorbenen Mutter unentgeltlich den durch Vermächtnis erhaltenen Grundstücksanteil zu? Wenn ja, wird der Vorgang mit den üblichen Werten angesetzt bei der Schenkungsteuer?
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