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Gütergemeinschaft,Freibetrag,§ 16 ErbStG

EM und EF sind in Gütergemeinschaft verheiratet. EM erbt lt. Testament von seinem Bruder. Im Testament ist kein Vorbehalts- oder Sondergut geregelt. In der Folge wird das Erbe des EM zum Gesamthandseigentum von EM + EF. Frage: Stehen sowohl EM als auch EF die Freibeträge in der Erbschaftsteuer zu oder nur EM als Erbe?
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