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Sukzessivnießbrauch,Nießbrauchsverzicht,§ 7 ErbStG

Unser Mandant hat von seinem Vater eine Immobilie unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen bekommen. Zugleich wurde vereinbart, dass zu Gunsten der Mutter aufschiebend bedingt auf den Tod des Vaters das lebenslange unentgeltliche Nießbrauchsrecht an der Immobilie eingeräumt wird. Der Sohn beabsichtigt, die Immobilie zu verkaufen. Vater und Mutter stimmen zu und würden auf den Nießbrauch mit einem Jahreswert von 12.000 € verzichten. Vater ist 80 Jahre alt, die Mutter 72 Jahre alt. Wie ist der Verzicht schenkungsteuerlich zu behandeln? Wie ist der Wert des Verzichts zu berechnen?
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