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Erbschaftsteuererklärung,Erbengemeinschaft

Sachverhalt: A hat von seiner Tante geerbt. Sein Erbanteil beträgt 1/2. Die andere Hälfte des Vermögens haben drei weitere Verwandte der Tante geerbt, mit denen A keinen Kontakt hat, ja sogar zerstritten ist. Das Finanzamt hat A aufgefordert, eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Diese Erklärung wurde auch eingereicht, wobei nur für A die Anlage Erwerber ausgefüllt wurde. Name und Anschrift der drei weiteren Erben wurde dem Finanzamt bekannt gegeben, aber keine Anlage Erwerber für die drei Miterben ausgefüllt. A hat in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall Vorschenkungen erhalten, die in der Erklärung angegeben wurden. Ob die anderen drei Erben Vorschenkungen erhalten haben, ist A nicht bekannt. Frage: Laut Auskunft des Sachbearbeiters des Finanzamts ist A verpflichtet, auch für die drei anderen Erben eine Anlage Erwerber auszufüllen sowie alle notwendigen Angaben zu machen, auch die Vorschenkungen. Stimmt diese Aussage? Muss sich das Finanzamt nicht direkt an die drei weiteren Erben wenden, um deren Angaben zu erhalten?
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