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§ 13b ErbStG,Grundstücke im Rahmen der Betriebsaufspaltung als Rückausnahme vom Verwaltungsvermögen

Die Eheleute A und B sind an der AB-GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft) zu je 50 % als Kommanditisten beteiligt. Der Komplementär, die Verwaltungs-GmbH, ist zu 0 % am Vermögen beteiligt. Die Anteile an der Verwaltungs-GmbH gehören A und B zu je 50 %, die sich jeweils im Sonderbetriebsvermögen befinden. Gegenstand des Unternehmens der AB-GmbH & Co. KG ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an Unternehmen des Groß- und Einzelhandels für Kfz-Zubehör und Werkstatteinrichtungen. Im Gesamthandsvermögen befinden sich drei Grundstücke. Des Weiteren gehören zum Gesamthandsvermögen die Anteile (100 %) an der XY Beteiligungs-GmbH. Die XY Beteiligungs-GmbH hält eine Beteiligung (98,85 %) an der AB-GmbH (Betriebsgesellschaft). Die restlichen Anteile werden jeweils zur Hälfte von Kind K1 (0,58 %) und Kind K2 (0,58 %) gehalten. Die AB-GmbH betreibt Groß- und Einzelhandel mit Kfz-Zubehör. Dazu hat sie von der AB-GmbH & Co. KG die drei Grundstücke (Produktionshallen, Lagerhalle, Büro) gemietet. Die Eheleute A und B schenken ihren Kindern K1 und K2 jeweils einen Teil ihrer Beteiligung an der AB-GmbH & Co. KG. Das Sonderbetriebsvermögen (im SBV gehaltene Anteile an der Verwaltungs-GmbH) soll nicht mit übertragen werden. Fraglich ist, ob die Grundstücke im Gesamthandsvermögen der AB-GmbH & Co. KG, die an die AB-GmbH zur Nutzung überlassen werden, Verwaltungsvermögen sind. Oder liegt kein Verwaltungsvermögen vor, weil die Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erfolgt?
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