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Betriebsvermögen,Einzelunternehmen,Aufnahme weiterer Personen

Unser Mandant ist 100%iger Gesellschafter einer inländischen GmbH. Zudem besitzt er ein Grundstück, welches er zu betrieblichen Zwecken entgeltlich an die GmbH überlässt. Das Grundstück ist für die GmbH ohne Zweifel wesentlich. Es liegt also eine Betriebsaufspaltung vor. Nun möchte unser Mandant 75 % seiner Anteile an der GmbH sowie 75 % des Grundstücks unentgeltlich auf seine Ehefrau (25 %), seine Tochter (25 %) und seinen Sohn (25 %) übertragen. Er wird nach der Übertragung nur noch im Besitz von 25 % des Grundstücks (gehalten von der GbR) sowie 25 % der GmbH-Anteile sein. Es stellt sich für uns die Frage, ob die Übertragung schenkungsteuerrechtlich begünstigt erfolgen kann. Unseres Erachtens ist dies nur für die GmbH-Anteile möglich, da der Grundstücksanteil von jeweils nur 25 % keinen Teilbetrieb darstellt. Das Grundstück wird für Zwecke der Übertragung nicht in einzelne, voneinander abgrenzbare Verwaltungskomplexe zerlegt. Das heißt, die Übertragung des Grundstücks ist nicht nach § 13a ErbStG begünstigt. Sehen Sie dies auch so?
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