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Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern,Vergleichswertverfahren vs. Sachwertverfahren,§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (Steuerbefreiung für Familienheime)

Ehefrau verschenkt an Ehemann folgende Sache: „Unsere eigenständige Doppelhaushälfte (204/1.000) gehört zu der Eigentümergemeinschaft S-Str. 38, 38/1 und 38/2 und befindet sich im Sondernutzungsrecht. Unsere zwei Tiefgaragenplätze (jeweils 5/1.000) sind in der Tiefgarage des Hauses 38.“ Welches Verfahren wird angewandt für die Bewertung? Werden die Garagen mit bewertet? Greift hier die Familienheimregelung?
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