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Kaufpreis,zinslose Stundung,Schenkung

Mandantin (Käuferin) erwirbt von der Mutter (Verkäuferin, 100%ige Eigentümerin) eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 600.000 €. 300.000 € werden durch Bankfinanzierung direkt an die Verkäuferin gezahlt. Die Verkäuferin tritt die weiteren 300.000 € (Restschuld) im Scheidungsverfahren an den geschiedenen Ehemann (= Vater der Käuferin) ab. Es wird zwischen Käuferin und Vater vereinbart, dass die Restschuld gestundet wird und nach 15 Jahren in einer Summe fällig wird. Zinsen oder sonstige Ausgleichszahlungen erhält der Vater nicht. Fragen: 1. Sind die nicht gezahlten Zinsen als Schenkung des Vaters an die Käuferin zu sehen? 2. Wenn ja: Nach welchen Rechtsgrundlagen wird die Schenkung berechnet, und wie hoch ist sie? 3. Steht der Käuferin der Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 € zu?
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