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Bewertungsrecht,Vereinfachtes Ertragswertverfahren,Fiktiver Unternehmerlohn

Wir wollen das vereinfachte Ertragswertverfahren anwenden, um eine GmbH zu bewerten. Jedoch haben die beiden Gesellschafter bisher die Geschäftsführung ohne Lohn durchgeführt. Bei einer Einzelfirma muss hier ein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt werden. Jedoch wie verhält sich das dann bei der GmbH? Und wie hoch müsste dieser sein (unter zehn Mitarbeiter, Umsatz ca. 800.000–900.000 €)?
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