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Bewertung,Nießbrauch,Grundbesitzwert

Folgender Sachverhalt: Drei Geschwister haben eine Immobilie, gleichanteilige Eigentümer. Ein Bruder möchte die Hälfte seines Anteils, also 1/6, für 200.000 € veräußern. Der andere Bruder möchte diese gerne erwerben und dann seinen beiden Kindern zu gleichen Teilen schenken. Frage: a) Macht es einen steuerlichen Unterschied, ob der Bruder selbst den Anteil erwirbt und im Anschluss seinen Kindern schenkt (zweimal Notar) oder kann er 200.000 € seinen Kindern vorab schenken und diese erwerben dann den Immobilienanteil? b) Wie sieht es aus, wenn der Vater zunächst erwirbt und anschließend seinen Kindern unter Einräumung des Nießbrauchsrechts die Immobilie schenkt? Wie wird hier der schenkungsteuerliche Freibetrag berechnet? Würde von dem Freibetrag weniger verbraucht werden?
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