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lebzeitiger Verzicht auf Pflichtteilsansprüche,§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG,Leistungsaustausch

Ein Mandant möchte, dass seine beiden erwachsenen Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten. Dafür erhalten sie nichts. Frage: Gibt es dabei hinsichtlich Ertragsteuer oder Schenkungsteuer etwas zu beachten?
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