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Familienheim,Nießbrauch

Die Eltern sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses zu jeweils 1/2. Mit Übergabevertag wurde das Grundstück an die Tochter unentgeltlich übertragen und zugunsten der Eltern, insgesamt für den länger Lebenden, ein Nießbrauch vorbehalten. Der Tochter wurde seitens der Eltern ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt. Mit Erbvertrag wurde geregelt, dass bei Versterben der Tochter das Grundstück an die Eltern zurückfallen solle. Nunmehr ist die Tochter verstorben und die Eltern haben den Erwerb des Grundstücks von Todes wegen ausgeschlagen. Erben des Grundstücks sind nunmehr der Ehemann der Tochter (zu 1/2) und deren gemeinsame zwei Kinder (je zu 1/4). Da das Nutzungsrecht an einer Wohnung ein persönliches Recht der Tochter war, dürfte dies mit ihrem Tod wegfallen und der Nießbrauch der Eltern nicht mehr durch das Nutzungsrecht eingeschränkt sein. Wert des Grundvermögens 1 Mio. €, Nießbrauch 0,2 Mio. €. Wert des bloßen Eigentums 0,8 Mio. €. Ist der Erwerb des Familienheims in Höhe von 0,8 Mio. € durch den Ehemann und die Kinder unter Berücksichtigung des Nießbrauchs zugunsten der Eltern der Tochter nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b bzw. 4c ErbStG begünstigt?
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