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§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG,R E 9.1 Abs. 1 EStR,§§ 184 ff. BewG

Mandant DB ist Eigentümer eines Grundstücks mit vermieteter Gewerbeimmobilie (Kaltmiete bisher p.a. 50.000 €). Der Mieter zieht am 30.06.2022 aus. Das Gebäude ist bereits sehr alt, wäre aber noch nutzbar. Der Mandant beabsichtigt, am 01.07.2022 einen unterschriftsreifen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen mit dem zukünftigen Nutzer. Im Erbbaurechtsvertrag ist enthalten, dass die bisherige Immobilie auf Kosten des Erbbauberechtigten abgerissen werden kann und der Erbbauberechtigte eine neue Halle darauf baut (der Neubau ist auch beabsichtigt). Der jährliche Erbbauzins beträgt zudem für die Zukunft 30.000 €. Nach einer Laufzeit (75 Jahre) geht das Gebäude ins Eigentum von DB über mit einer Ausgleichszahlung von 100 % des Verkehrswerts. Nun beabsichtigt DB, die Immobilie am 15.06.2022 anteilig auf die beiden Kinder und die Ehefrau zu übertragen. Fragen zur Bewertung: a) Wird für schenkungsteuerliche Zwecke der Wert der Immobilie am Schenkungstag (Annahme 15.06.2022) noch nach der bisherigen Nutzung vorgenommen? b) Wird die schenkungsteuerliche Bewertung nach dem bereits vereinbarten, aber noch nicht unterzeichneten Erbbaurechtsvertrag vorgenommen? c) Oder wie sähe die sachgerechte Bewertung aus?
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